


Vorstand der IG Dialekt.
Felix Rudolf von Rohr
Co-Präsident
Ehemaliger Politiker
Antoinette Gelzer-Miescher
Vorstandsmitglied
Grüne Partei
Steffi Luethi-Brüderlin
Vorstandsmitglied
alt-Grossrat SP
Jost Müller-Vernier
Vorstandsmitglied
lic. phil. I
Nicolas Hossmann
Kassier
Vereinskasse
Liselotte Reber-Liebrich
Co-Präsidentin
lic. phil. I
Cynthia Mira
Kommunikation, Webpage
Journalistin
Revisoren.
Micha de Roo & Beat Dörflinger
Mitgliedschaft.
Der Verein «Basler Interessengemeinschaft Dialekt» wurde 2008 gegen die Verdrängung unserer Mundart aus den Kindergärten und Primarschulen gegründet. Darüber hinaus ist es eine drängende Aufgabe, grundsätzlich zu unseren Mundarten Sorge zu tragen, denn Dialekt ist Garant und Ausdruck unserer Identität. Dafür will sich der Verein nach seinen besten Möglichkeiten einsetzen. Wir laden alle, die sich für unsere eigene Sprache stark machen, ein zur Mitgliedschaft im überparteilichen Verein.

Vereinsmitglied werden Sie, indem Sie mindestens 20 Franken einbezahlen an:
Basler Interessengemeinschaft Dialekt, 4000 Basel, PC 60-732936-8
Beitrittserklärung ausdrucken
Statuten.
1. Name und Sitz:
Unter dem Namen „Basler Interessengemeinschaft Dialekt“ besteht
ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen
Zivilgesetzbuches mit Sitz in Basel.
Der Austritt erfolgt auf eigenen
Wunsch oder durch abschliessenden Beschluss der Versammlung der
Mitglieder.
2. Zweck:
Der Verein setzt sich ein für den Erhalt und die Förderung des Dialekts,
insbesondere der Basler Mundart.
3. Mitgliedschaft:
Mitglieder können natürliche oder juristische Personen werden. Die Aufnahme
erfolgt abschliessend durch den Vorstand. Der Austritt erfolgt auf eigenen
Wunsch oder durch abschliessenden Beschluss der Versammlung der
Mitglieder.
4. Mittel:Die Höhe der Mitgliederbeiträge bestimmt die Versammlung der Mitglieder.
5. Organisation: Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Versammlung der Mitglieder wird jeweils im ersten Halbjahr vom Vorstand mit schriftlichem Versand spätestens 14 Tage zuvor einberufen zur Wahl
- eines mindestens dreiköpfigen Vorstands,
- aus dessen Reihe eines Präsidiums
- und einer Revisionsstelle
sowie zur Abnahme des Tätigkeitsberichts und der revidierten Rechnung.
Der Vorstand konstituiert sich selbst und tut, was ihm die Versammlung der
Mitglieder aufträgt.
6. Statutenänderung:
Die Versammlung der Mitglieder kann eine Statutenänderung mit einer
2/3-Mehrheit beschliessen. Enthaltungen sind unbeachtlich.
7. Auflösung des Vereins:
Die Versammlung der Mitglieder kann die Auflösung des Vereins mit einer
2/3-Mehrheit beschliessen. In diesem Fall muss sie auch mit 2/3-Mehrheit
die Verwendung des verbleibenden Vereinsvermögens festlegen.
Diese Statuten ersetzen die Statuten der Gründungsversammlung
vom 22. April 2008 und wurden von der Versammlung der Mitglieder
am 21. Juni 2016 angenommen.